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Unbedenklichkeit für Speeder 2 bestätigt

Veröffentlicht: Mai 24, 2022
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ALGEMA-FIT-ZEL / Freigabe durch Volkswagen Nutzfahrzeuge auf Basis des T 6.1
Auf der Grundlage einer umfassenden Unbedenklichkeitsüberprüfung hat Volkswagen Nutzfahrzeuge jetzt bescheinigt, dass das Umbaukonzept des Transporters T6.1 zum FIT-ZEL Speeder 2 alle Umbaurichtlinien vollständig einhält und damit technisch unbedenklich ist.
Nach den Worten von Vertriebsleiter Markus Bonnetsmüller wurde die Unbedenklichkeit nicht nur für die Version mit Einzelkabine, sondern auch für den FIT-ZEL Speeder 2 mit Doppelkabine bestätigt. „Diese Bescheinigungen spielen für uns nicht nur aus Sicherheitsgründen eine wichtige Rolle, sondern sind gleichzeitig eine Bestätigung der hohen Qualität unserer Fahrzeugkonzepte sowie derer baulichen Umsetzungen.“
Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,7 t kann der Speeder 2 auf Basis des T6.1 mit einer Nutzlast von bis zu 2,5 t überzeugen. Weitere Vorteile sind die einem Pkw entsprechenden Fahreigenschaften sowie die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einsatz. Dazu trägt eine serienmäßige automatische Luftfederung der beiden 1.600 kg-Hinterachsen sowie die integrierten Scheibenbremsen bei. Dank des Auffahrwinkels von nur ca. 8° wird zudem ein schneller Ladevorgang ermöglicht. Mit dem extrem niedrigen Leergewicht ab 2,2 t ist der Speeder 2 einer der leichtesten Autotransporter seiner Klasse. Als 3,5-Tonner kann er mit der Führerscheinklasse B (Pkw) gefahren werden. Sonntagsfahrverbote, Lkw-Überholverbote sowie Mautgebühren spielen bei dieser Zulassung keine Rolle.

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