Gleich über drei Freigaben für den ALGEMA Blitzlader 2 auf Crafter-Basis können sich die Verantwortlichen von ALGEMA FIT-ZEL derzeit freuen. Grundlage der positiven Bestätigungen von Volkswagen Nutzfahrzeuge sind umfassende Überprüfungen für die verschiedenen Auf- und Umbauten des besonderen Fahrzeugtransporters mit dem Knick.
Mit der ersten Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass das Umbau-Konzept des Blitzladers 2 mit Einzelkabine auf Crafter-Basis im Front- und Querbereich alle Vorgaben der gültigen Aufbaurichtlinie von Volkswagen Nutzfahrzeuge vollständig einhält und damit technisch unbedenklich ist.
In einer zweiten Überprüfung wurde das umfassende Umbau-Konzept des Fahrzeugtransporters mit Einzelkabine im Heck- und Längsbereich genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war auch hier, dass die Aufbaurichtlinien von Volkswagen vollständig eingehalten werden und der Umbau damit technisch unbedenklich ist.
Nach den Worten von Vertriebsleiter Markus Bonnetsmüller zeigen diese Ergebnisse, dass der Blitzlader 2 nicht nur ein besonderes Fahrzeug ist, sondern bei allen relevanten Anpassungen zudem auf höchste Qualität und Sicherheit Wert gelegt wird. Diese Bescheinigungen stehen als Beleg für unseren eigenen Qualitätsanspruch, betont Bonnetsmüller. Dies bestätigte die dritte Unbedenklichkeitsüberprüfung der VW-Spezialisten. Auch die Version mit Doppelkabine erhielt die wichtige Unbedenklichkeitsbestätigung.